Das regelmäßige Reinigen des Schornsteins durch Fachpersonal ist Pflicht, sofern Sie mit einem Brennstoff wie Gas, Öl, Kohle oder Holz heizen. Nur ein sauberer Rauchabzug garantiert einen ordnungsgemäßen Betrieb und verhindert, dass die Gesundheit der Bewohner leidet. Da viele Mieter und Hauseigentümer sich mit der Thematik nicht auskennen, greifen wir typische Tragen zum Thema Schornsteinfegen auf.
Welche Sicherheit gibt es, dass die Schornsteinreinigung ordnungsgemäß durchgeführt wurde?
Der
Schornsteinfeger reinigt das Innere des Schornsteins, mechanisch mit einer speziellen Bürste. So entfernt er Verbrennungsrückstände im Rauchabzug, welche die Luftzirkulation behindern. Solche Ablagerungen können auch zu einem gefürchteten Kaminbrand führen. Fragen Sie den Handwerker nach Nachweisen seiner Qualifizierung, denn die für diese Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse bedürfen einer langjährigen Ausbildung. Sie können sicher sein, dass eine gut ausgebildete Fachkraft Ihren Kamin korrekt reinigt.
Gilt die Rechnung des Schornsteinfegers als offizielle Bescheinigung?
Ja, sofern ein Fachmann mit entsprechender Qualifikation diese ausstellt. Sie muss eine Auflistung der durchgeführten Kehrarbeiten enthalten sowie über eventuelle Störungen oder Fehlfunktionen der Heizung informieren. Eine solche Rechnung zählt als Bescheinigung und bestätigt, dass die Reinigung nach den Regeln des Schornsteinfegerhandwerks durchgeführt wurde.
Ist eine Beauftragung eines professionellen Schornsteinfegers vorgeschrieben?
Die geltenden Rechtsvorschriften für Schornsteinfeger sind eindeutig. Darin ist festgelegt, dass Gas- und Rauchabzüge, die in Betrieb sind, mindestens zweimal jährlich fachgerecht zu reinigen sind. Eine Reinigung muss während des Schornsteinbetriebs erfolgen und eine weitere davor oder danach. Die Kommunalverwaltungen dürfen auch strengere Vorschriften erlassen, beispielsweise dass ein Fachbetrieb zu beauftragen ist, der über die Arbeiten ein Zertifikat ausstellt. Es ist ratsam, auch in Gemeinden, die dies nicht verlangen, den Schornstein von einem Fachbetrieb reinigen zu lassen und die Rechnung als Bescheinigung sorgfältig aufzubewahren. Sie gilt im Schadenfall als Nachweis, dass der Kamin ordnungsgemäß gewartet wurde.
Wer zahlt nach dem Einsatz eines Schornsteinfegers für eventuelle Schäden am Kamin?
Wenn Sie davon ausgehen, dass der Fachbetrieb den Schaden verursacht hat, wenden Sie sich an diesen. Er ist in der Regel versichert. Wenn er eine Schadenübernahme ablehnt, können Sie einen Anwalt beauftragen beziehungsweise die Angelegenheit Ihrer Rechtsschutzversicherung melden. Unter Umständen übernimmt Ihre Gebäudeversicherung den Schaden. Sie sollten ihn auf jeden Fall bei dieser melden.
Wer ist für die Schornsteinreinigung bei Eigentumswohnung zuständig?
Wenn die Eigentümer den Kamin gemeinsam nutzen, ist die Eigentümerversammlung für das Reinigen des Schornsteins verantwortlich. In der Regel benennt die Versammlung einen Verwalter, der alles erledigt.
Wer kümmert sich um die Schornsteinreinigung - Eigentümer oder Mieter?
Im Mietvertrag wird vereinbart, ob der Mieter oder der Eigentümer den Schornsteinfeger beauftragen muss. Die Kosten trägt in der Regel der Mieter.