Das Warten des Heizkessels ist aus verschiedenen Gründen sehr wichtig. Wir erklären Ihnen, wieso Sie die Wartung durchführen müssen und sollten.
4 Gründe für die Kesselwartung
- Rechtliche Aspekte: Die Großherzogliche Verordnung vom 7. Oktober 2014 schreibt vor, dass Holz- und Ölheizungen alle 2 Jahre zu inspizieren sind. Dies gilt auch für alle Öfen, die an den Heizkreislauf angeschlossen sind.
Für Gasheizungen ist eine Inspektion alle 4 Jahre
vorgeschrieben. Eine Wartung schreibt die Verordnung nicht vor, diese ist aber oft erforderlich, um die vorgeschriebenen Werte einzuhalten. Daher sollten Sie einen
Heizungsspezialisten beauftragen, alle notwendigen Revisionen durchzuführen.
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Sicherheitsaspekt: Die Kesselwartung schützt Sie und Ihre Familie vor den Folgen einer unvollständigen Verbrennung, durch die es zu einer Kohlenmonoxidvergiftung kommen kann. Auch andere Gefahren wie Brände und Explosionen treten bei schlecht gewarteten Kesseln häufig auf.
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Finanzielle Aspekte: Im Rahmen der Wartung stellen die Experten den Kessel genau ein. Dies sorgt für eine optimale Nutzung des Brennstoffs. Der Verbrauch sinkt und Sie sparen Geld. Störungen im Betrieb führen außerdem häufig zu Totalausfällen. Sie müssen unter Umständen einen teuren Notdienst bemühen. Manches kleine Problem wächst sich zu einem kapitalen Schaden aus, wenn es nicht rechtzeitig entdeckt wird. Wenn Sie Pech haben, ist sogar ein neuer Kessel erforderlich, weil eine kleine Störung nicht rechtzeitig erkannt wurde.
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Versicherung: 4. Im Falle eines Schadens müssen Versicherungen meist nicht eintreten, wenn dieser fahrlässig herbeigeführt wurde. Einen nicht gewarteten Kessel sehen viele Gesellschaften als vermeidbare Gefahr und daher als fahrlässig an.
Tipp: Das Zertifikat über die
Kesselwartung durch einen Fachmann ist der beste Beweis, dass Sie nicht fahrlässig waren.
Wann die Wartung erfolgen sollte
Wir empfehlen, den Kessel einmal im Jahr direkt nach der Heizperiode warten zu lassen. Dabei überprüft der Fachmann den Heizkessel sowie die Einstellungen und den Zustand des Brenners.
Bei Anlagen, die mehrere Wohneinheiten versorgen, beauftragt der Verwalter oder der Eigentümer des Hauses die Kesselwartung. Bei Einfamilienhäusern der Mieter oder der Eigentümer.