Bäcker können ihr Brot nun ab 4 Uhr morgens verkaufen

Veröffentlicht am 18 Juli 2018
Bäcker, Konditoren, Metzger und andere Handwerker der Lebensmittelindustrie werden gegenüber Tankstellen nicht mehr benachteiligt. Das Wirtschaftsministerium hat ihnen das Recht eingeräumt, ihre Unternehmen von 4.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr am Abend zu eröffnen.

 

Diese neue Ausnahmeregelung, die nach dem Antrag der Fédération des artisans (die 51 Berufsverbände in Luxemburg umfasst), am 22. Januar 2018 in Kraft getreten ist und vom Wirtschaftsministerium gewährt wird, gilt vorerst für ein Jahr. In dieser Zeit ist das Ministerium gewillt, das Gesetz entsprechend den Forderungen der Bäckerein zu ändern. Kleine Lebensmittelgeschäfte können so ihre Öffnungszeiten verlängern. Sie haben nun die Möglichkeit, dem Wettbewerb stand zu halten und ggf. sogar Ihre Umsätze zu steigern.

 

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(Quelle: Pixabay)

 

Tatsächlich besteht diese Forderung schon seit Juni 2015, als die Bäckerei Berto in Differdange ihre warmen, ofenfrischen Brötchen und Croissants ab 5 Uhr morgens verkaufen wollte.


Eben genau wie die Tankstellen es in wenigen hundert Metern Entfernung tun. Der Bäcker hatte das Wirtschaftsministerium um Erlaubnis gebeten, seine Bäckerei in der Früh eine Stunde eher zu öffnen. Mit der Begründung "das Gesetz lässt mir keine andere Wahl" wurde das Anliegen jedoch durch den Minister Etienne Schneider abgelehnt.

 


Das in Luxemburg geltende Gesetz von 1995 sieht vor, dass Bäckereien nicht vor 6.00 Uhr morgens öffnen dürfen und spätestens um 20.00 Uhr zu schließen haben.


Der Bäcker war der Ansicht, dass die Tankstellen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil haben. Die Anzahl der Brötchen und Croissants, die sehr früh am Morgen verkauft werden, decken einen großen Teil der monatlichen Kosten einer Bäckerei, erklärt Rechtsanwalt Jean-Paul Noesen.

 

Aus diesem Grund hat das Verwaltungsgericht die Berufung des Wirtschaftsministeriums zurückgewiesen. Nun bleibt eine endgültige Entscheidung abzuwarten.

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